Allgemeine Verkaufsbedingungen der
GigaProbe Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Hauptstraße 167

42836 Hückelhoven
(gültig ab 01.06.2010)

§ 1. Geltungsbereich, Ausschluss von Einkaufsbedingungen                                                             
Home

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden. Sie gelten bis auf weiteres, insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Kunden abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, wie Einkaufsbedingungen etc., werden nicht Vertragsbestandteil, unabhängig davon, ob sie gegenüber unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende oder ergänzende Vorschriften enthalten. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder/und Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

§ 2. Angebot und Auftragsannahme-Bestätigung

2.1 Eine Bestellung des Kunden gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.2 Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 2.3 Ein Widerruf der Bestellung nach Bestätigung durch uns ist ausgeschlossen.
2.3 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, 20% des Kaufpreises als Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern. Dieser Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Kunde uns einen wesentlich geringeren Schaden nachweist oder wir dem Kunden einen höheren Schaden durch den Rücktritt vom Vertrag nachweisen.

§ 3. Preise

3.1 Unsere Preise gelten - falls nicht anders vereinbart - ab Werk Hückelhoven und ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Fracht, Verpackung, Zoll und dergleichen.
3.2 Bei allen nach Vertragsabschluß bis zur Auftragserfüllung eingetretenen Erhöhungen von Material- oder Lohnkosten haben die Vertragspartner das Recht, Verhandlungen über die Anpassung des Preises zu verlangen.

§ 4. Lieferzeit, Leistungsfristen

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Eine etwa vereinbarte verbindliche Liefer-/ Leistungsfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung und setzt voraus, dass alle vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. vorliegen sowie eine etwa vereinbarte Voraus-/Anzahlung des Kunden bei uns eingegangen ist. Die Einhaltung der Liefer-/Leistungsfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Bei einer nachträglichen Änderung der Bestellung gilt eine zuvor vereinbarte Liefer-/Leistungsfrist als aufgehoben. Entsprechendes gilt auch bei als unverbindlich vereinbarter Liefer-/Leistungsfrist.
4.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit das zu Grunde liegende Rechtsgeschäft ein Fixgeschäft im Sinne von § 361 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Verzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung entfallen ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Sofern der Verzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der von uns zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.4 Teillieferungen sind zulässig.

§ 5. Zahlungsbedingungen

5.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Dienstleistungsaufträge, bei denen der Kunde das Material beistellt, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Alle Zahlungsfristen gelten gerechnet ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.2 Schecks, deren Annahme in jedem Fall, d.h. auch nach längerwährender, entsprechender Zahlungspraxis vorbehalten bleibt, werden nur zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
5.3 Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder werden uns Bonitätsprobleme bzw. Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsschluss bekannt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Vorauszahlung, Nachnahme oder Sicherheitsleistungen zu fordern. Dasselbe gilt, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
5.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, also nicht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung rührt.
5.5 Sollte der Kunde aus anderen Geschäften mit uns in Zahlungsverzug sein, steht uns aus dem aktuellen Vertragsverhältnis das Zurückbehaltungsrecht zu. Wir sind auch berechtigt, nach unserer Wahl entweder Vorauszahlung, Nachnahme oder Sicherheitsleistung zu fordern. Ebenso sind wir dazu berechtigt, vom aktuellen Vertrag zurückzutreten.
5.6 Für jede Teillieferung (vgl. §4) können wir Teilrechnungen ausstellen. Jede Teillieferung ist als eigenständiger Vertrag anzusehen.

§ 6. Versand und Gefahrenübergang

6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Versandart wird nach unserem Ermessen gewählt. Der Kunde hat sich bei Warenempfang etwaige Transportschäden vom Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen.
6.2 Bei Beförderung mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal des Lieferers haftet der Lieferer nur für grobes Verschulden seiner Mitarbeiter.
6.3 Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über.
6.4 Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf schriftliche Bestellung und auf Kosten des Kunden.
6.5 Lieferungen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus §7. (unten) entgegenzunehmen.
6.6 Bei Rücksendungen hat der Kunde die gleiche Versandart, wie bei der Zusendung, zu wählen. Rücksendungen die der Kunde etwa "unfrei" veranlasst, müssen von uns nicht angenommen werden. Der Kunde trägt die Kosten einer Rücksendung, es sei denn wir haben die Rücksendung verlangt. Der Kunde hat die Ware bei einer Rücksendung ausreichend zu versichern; hierfür trägt er die Kosten.


§ 7. Mängel

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen oder/und Leistungen auf offensichtliche Mängel, die einem Kunden unter normalen Umständen auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen erhebliche, sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine falsche Menge geliefert werden, oder falls die tatsächliche Lieferung nicht mit dem Lieferschein übereinstimmt. Solche offensichtlichen Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware beim Kunden oder dem vom Kunden bestimmten Abnehmer schriftlich mitzuteilen.
7.2 Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen uns innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.
7.3 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung oder/und Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 8. Haftung für Mängel der Lieferung oder Leistung

8.1 Wir leisten Gewähr für sachmangelfreie Lieferung neu hergestellter Ware während der Dauer von einem Jahr ab Lieferung.
8.2 Wir leisten Gewähr für sachmangelfreie Leistung bei Reparatur durch Austausch Komponenten während der Dauer von einem Jahr ab Abnahme auf das komplette Austauschteil. Wir leisten Gewähr für sachmangelfreie Leistung bei Reparatur während der Dauer von einem Jahr ab Abnahme auf die zuvor defekten Einzelteile. Abnahme liegt vor, wenn uns gegenteiliges vom Kunden nicht innerhalb von zwei Wochen seit Eintreffen der Lieferung oder/und Leistung bei ihm mitgeteilt wird. Wir verpflichten uns, den Kunden auf die Bedeutung eines etwaigen Schweigens seinerseits hinsichtlich einer Abnahme hinzuweisen.
8.3 Die Gewährleistung erfolgt zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder die Herstellung eines neuen Werkes. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugeben.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Untersuchung der von ihm gerügten Waren für die Durchführung einer Nacherfüllung oder Mangelbeseitigung zu ermöglichen und uns die gerügte Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Versendung der Ware zum Zwecke der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, die Originalverpackung zu verwenden oder auf eigene Kosten für eine
geeignete Verpackung zu sorgen.
8.5 Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.6 Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel usw. wird keine Gewähr übernommen, sofern nicht insoweit Verschulden unsererseits vorliegt.
8.7 Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§ 9. Herstellergarantie

Gewährt der Hersteller für den Liefergegenstand eine Herstellergarantie gegenüber dem Käufer, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die uns als Verkäufer nach § 8 treffenden Gewährleistungsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.

§ 10. Haftungsbeschränkungen

10.1 Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten betroffen sind, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von Garantien vorliegen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
10.2 Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.


§ 11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in unserem Eigentum.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig und rechtzeitig durchzuführen.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.
11.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach den vorstehenden (2.) und (3.) vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Bei Ausübung dieses Rechts hat uns der Kunde über den Verbleib der Ware zu informieren.
11.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach kommt und in Zahlungsverzug bzw. in Schwierigkeiten gerät.
11.6 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt.

§ 12. Nutzungsüberlassung von Software-/Computerprogrammen

12.1 Im Rahmen der Nutzungsüberlassung von Software und den Dokumentationen gelten zusätzlich zu diesen Bedingungen die mit der Software mitgelieferten Lizenzbestimmungen. Software darf nur zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand genutzt werden. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System oder Maschine ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne dessen vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern.
12.2 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

§ 13. Zeichnungen und Auftragsfertigung

13.1 Die im Rahmen dieses Vertrags von uns zur Verfügung gestellten Zeichnungen bleiben unser Eigentum und sind vertraulich zu behandeln.
13.2 Bei Auftragsfertigung hat der Kunde selbst dafür zu sorgen, dass nicht etwaige patent- oder/und urheberrechtliche Bestimmungen verletzt sowie Gebrauchs- und Geschmacksmus¬ter in unzulässiger Weise verwendet werden.

§ 14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Salvatorische Klausel

14.1 Erfüllungsort ist ausschließlich 42836 Hückelhoven.
14.2 Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
14.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Batterieverordnung

§1 Batterieverordnung (BattVO)
Da die von GigaProbe vertriebenen Produkte Batterien oder Akkus enthalten können, ist GigaProbe gemäß der Batterieverordnung (BattVO) verpflichtet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Restmüll gegeben werden. Endverbraucher sind zur ordnungsgemäßen Entsorgung gesetzlich verpflichtet. Gebrauchte Batterien und Akkus müssen beim Verkäufer oder bei den kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgegeben werden. Werden Batterien an Verkäufer per Post zurückgeschickt, so ist die Sendung ausreichend zu frankieren. Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit einem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bezeichnen die chemischen Inhalt des Schadstoffes: "Cd" (Cadmium); "Li" (Lithium), "Pb" (Blei), "Zi" (Zink), "Mh" (Metall-Hydrid), "Li-Ion" (Lithium-Ionen).

§2 RoHS
Alle Herstellerpartner und Lieferanten von GigaProbe haben die EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS) umgesetzt.

 

+++ Unsere Welt ist Um- und Nachrüstung, Reparatur und Service für Meßtechnik auf Werkzeugmaschinen! +++ Unsere Welt ist Um- und Nachrüstung, Reparatur und Service für Meßtechnik auf Werkzeugmaschinen! +++ Unsere Welt ist Um- und Nachrüstung, Reparatur und Service für Meßtechnik auf Werkzeugmaschinen!+++ Unsere Welt ist Um- und Nachrüstung, Reparatur und Service für Meßtechnik auf Werkzeugmaschinen! +++ Unsere Welt ist Um- und Nachrüstung, Reparatur und Service für Meßtechnik auf Werkzeugmaschinen! 

Home